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wer wir sind

Über die Kanzlei

Herzlich Willkommen auf der Homepage der Rechtsanwaltskanzlei Kunz & Kunz Rechtsanwälte, Notar a.D., Fachanwalt für Familienrecht in Bürogemeinschaft.

Wir sind eine renommierte, familiengeführte Kanzlei in zweiter Generation, die seit mehr als 40 Jahren fest in Hattersheim am Main verwurzelt ist. Wir sind stolz darauf, ein Teil dieser vielfältigen und lebendigen Stadt zu sein. Als familiengeführte Kanzlei legen wir besonderen Wert auf Vertrauen, Kontinuität und langfristige Beziehungen zu unseren Mandanten. Wir beraten sowohl Privatpersonen als auch kleine und mittelständige Unternehmen.

Um eine bestmögliche Beratung auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung zu ermöglichen, betreuen wir unsere Mandantschaft schwerpunktmäßig in den Bereichen Familien-, Erb-, Versicherungs-, Verkehrs- sowie Strafrecht.

“Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten die Ruhe zu bewahren […]”. (Mahatma Gandhi)

Um Ihnen diese nötige Gelassenheit in der hektischen und intransparenten Rechtswelt zu ermöglichen, ist uns in unserer langjährigen Berufserfahrung vor allem eine Maxime sehr wichtig und erfolgsversprechend als Grundstein unserer juristischen Arbeit geworden: eine durch kompetente Fachexpertise geprägte professionelle und dennoch mandantennahe Rechtsberatung zu gewährleisten, in deren Zentrum stets die Wahrung und Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen steht.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um einen Termin für eine erste Beratung zu vereinbaren. Ihre Zufriedenheit und der Erfolg Ihrer rechtlichen Anliegen sind unser oberstes Ziel. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen beiseite zu stehen.

Unser Team

Rechtsanwälte | Notar a.D. | Fachanwalt

Dr. FABIAN KUNZ

Rechtsanwalt, Berufsbetreuer

Ausbildung

  • Studium der Rechtswissenschaft an der Goethe-Universität Frankfurt am Main von 2008-2014
  • 1. Staatsexamen 2014
  • Referendariat am LG Wiesbaden von 2014-2016  
  • 2. Staatsexamen 2016 
  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Promotion am Institut für Versicherungsrecht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main von 2016-2022
  • Erlangung des Doktorgrades (Dr. iur.) an der Goethe-Universität Frankfurt am Main zu einem versicherungsrechtlichen Thema 2023  
  • zugelassen und selbständig als Rechtsanwalt seit 2016
  • Freier Mitarbeiter in der Rechtsanwaltskanzlei Kunz seit 2016
  • Bürogemeinschaft mit Kunz&Kunz Rechtsanwälte in Hattersheim am Main seit 2023
  • Berufsbetreuer seit 2023

MITGLIEDSCHAFTEN

  • Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main

THOMAS W. KUNZ

Rechtsanwalt, Notar a.D., Fachanwalt für Familienrecht

Ausbildung

  • 1. juristisches Staatsexamen  1979               
  • Referendariat am Landgericht Frankfurt am Main mit Station am OLG Frankfurt am Main 2. Zivilsenat 1979-1981
  • 2. juristisches Staatsexamen 1981                
  • Tätigkeit als Jurist bei einem Deutschen Spitzenverband 1981  
  • Zulassung als Rechtsanwalt und Kanzleieröffnung in Hattersheim am Main 1982
  • Notar in Hattersheim am Main von 1991-2020 ; seit Sept. 2019 Notar a.D.
  • Fachanwalt für Familienrecht seit 1997
  • Bürogemeinschaft mit Kunz&Kunz Rechtsanwälte in Hattersheim am Main seit 2023

MITGLIEDSCHAFTEN

  • Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main

EHRENÄMTER

  • 1. Vorsitzender des VFN-Blau-Rot Hattersheim e.V.
  • Vorstandsmitglied ökumenische Diakoniestation Hattersheim am Main und Kriftel (ehm.)
  • Kirchenvorsteher ev. Kirchengemeinde Hattersheim am Main (ehm.)
  • Synodaler Dekanat Kronberg (ehm.)
Unsere Tätigkeitsgebiete

Beratungsschwerpunkte

Dr. FABIAN KUNZ

Cyberversicherung und Datenrisiken

KfZ-Versicherung

Gewerbe-  und Privathaftpflicht

Sachversicherung

Sachschaden

Personenschaden

Verkehrsstrafrecht

Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Wahl- und Pflichtverteidigung in den Bereichen:

Allgemeines Strafrecht (Raub, Mord/Totschlag, Körperverletzung usw.)

Jugendstrafrecht

Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz

Verkehrsstrafrecht

THOMAS W. KUNZ

Scheidung

Unterhaltsrecht

Sorgerecht

Betreuungsrecht

Generalvollmacht

Patientenverfügung

Testament

Generationenverträge

Nachlassstreitigkeiten

Kaufrecht

Unternehmensrecht

Schadensrecht

Forderungsangelegenheiten

Unser Ziel

individuelle Rechtsberatung auf höchstem Niveau

Unser engagiertes Team erfahrener Rechtsanwälte steht Ihnen zur Seite, um Ihre rechtlichen Fragen und Anliegen zu lösen. Ganz gleich, ob Sie eine Privatperson, ein Unternehmen oder eine Organisation sind – wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Warum wählen Sie uns für Ihre Rechtsberatung?

Fachkompetenz und Erfahrung

Unsere Anwälte verfügen über umfassendes Fachwissen in verschiedenen Rechtsbereichen und bringen langjährige Erfahrung mit. Wir halten uns stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um eine fundierte und effektive Beratung zu gewährleisten.

Individuelle Herangehensweise

Wir verstehen, dass jeder Fall einzigartig ist und individuelle Lösungen erfordert. Bei uns erhalten Sie keine Standardantworten, sondern eine auf Ihre spezifische Situation abgestimmte Beratung. Wir hören Ihnen aufmerksam zu, analysieren Ihre Bedürfnisse und erarbeiten eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihre Ziele zu erreichen.

Umfassendes Leistungsspektrum

Unser Kanzleiteam bietet Ihnen eine breite Palette von Rechtsdienstleistungen. Ob es sich um Fragen des Zivilrechts, Arbeitsrechts, Familienrechts, Vertragsrechts, des Gewerblichen Rechtsschutzes oder des Steuerrechts handelt – wir haben das Wissen und die Erfahrung, um Ihnen zu helfen.

Vertraulichkeit und Integrität

Diskretion und Integrität sind für uns oberstes Gebot. Wir behandeln Ihre persönlichen Informationen mit höchster Vertraulichkeit und gewährleisten, dass Ihre Privatsphäre geschützt wird. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre Angelegenheiten bei uns in sicheren Händen sind.

Mandantenorientierung

Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Mandanten. Ihre Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit, und wir streben stets danach, Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Unser Ziel ist es, langfristige Beziehungen aufzubauen, die auf Vertrauen, Transparenz und erfolgreicher Zusammenarbeit beruhen.

Maßgeschneiderte Kostenstruktur

Bei uns legen wir Wert auf Transparenz und Fairness in Bezug auf unsere Kostenstruktur. Wir verstehen, dass rechtliche Dienstleistungen mit finanziellen Überlegungen verbunden sind. Daher bieten wir eine maßgeschneiderte Kostenstruktur an, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten abgestimmt ist.

Blog

Aktuelles

FAQ

FAQ

Immer noch schwirrt in den Köpfen vieler Rechtssuchender die Vorstellung umher, ein Gang zum fachkundigen Rechtsanwalt ist stets mit horrenden undurchsichtigen Kostenrechnungen verbunden. Dies ist jedoch grundlegend falsch. Die Anwaltsgebühren richten sich nämlich grundsätzlich nach einem gesetzlicht festgelegten oder vertraglich vereinbarten Honorar. Letzteres muss z.B. im Vorhinein während des Mandantengesprächs klar kommuniziert werden.

Die Anwaltskosten richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hierin ist konkret festgelegt bei welchem Streitwert der Anwalt wie viel verdient und wie teuer Beratung und Mandatsbetreuung sein dürfen.

Wenn sie rechtschutzversichert sind, wird diese in vielen Fällen die Anwaltsgebühren übernehmen. Ausnahmen bilden die Rechtsgebiete des Erbrechts und Familienrechts, die oftmals nicht von den Rechtsschutzversicherungen mit abgedeckt werden.

Des Weiteren kann bei einem niedrigen Einkommen und einer Erfolgsaussicht des Rechtsstreits vor Gericht, Prozesskosten- und Beratungshilfe die Anwaltskosten der eigenen Partei erheblich reduzieren oder sogar vollständig für den Mandanten entfallen lassen. Schließlich gibt es Prozessfinanzierer, die nach einer eigenen Vorprüfung die Übernahme von Prozesskosten gegen eine Beteiligung am Prozesserfolg zusichern.

Es ist also in jedem Fall sehr ratsam bei Rechtsproblemen sofort einen Anwalt zu konsultieren als das Problem unnötig selbst zu verkomplizieren, wodurch schlussendlich mehr Arbeit für den Anwalt anfällt und sich dies wiederrum in den Kosten niederschlägt. Dies gilt auch für präventive Beratung bei Testamentserstellung oder Grundstückserwerb.

Schließlich darf nicht vergessen werden, dass eine Haftung des Rechtsanwalts für jede nach dem RVG bezahlte Auskunft gegenüber dem Mandanten besteht, wovon ebenso die Anwaltsgebühren umfasst sind. Somit ist “der gute Rat” zwangsläufig nur so teuer wie er sein muss und nicht wie der Anwalt gerne abrechnen möchte.

Eine Rechtsschutzversicherung hat den Zweck, ihre Versicherten im Falle eines Rechtsstreits rechtlich zu unterstützen und ihnen finanzielle Sicherheit zu geben. Die Versicherung kann dabei die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, die Anwaltskosten sowie die Gerichtskosten und mögliche Zeugenauslagen übernehmen.

Ein Vorteil der Rechtsschutzversicherung liegt darin, dass sie Versicherten ermöglicht, ihr Recht auch dann durchzusetzen, wenn die Kosten eines Gerichtsverfahrens oder Rechtsanwalts zu hoch wären. Durch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung kann man sich gegen mögliche Rechtsrisiken absichern und finanzielle Belastungen im Falle eines Rechtsstreits mindern oder gänzlich vermeiden.

Eine Rechtsschutzversicherung kann in verschiedenen Bereichen des Lebens sinnvoll sein, wie zum Beispiel im Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht oder auch im Strafrecht. Je nach Versicherungsvertrag kann die Deckungssumme und der Umfang der Leistungen variieren. Es ist daher ratsam, vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung die verschiedenen Angebote zu vergleichen und sich über die Bedingungen und Leistungen im Detail zu informieren.

Die Prozesskostenhilfe ist eine finanzielle Unterstützung des Staates, die Menschen in Deutschland erhalten können, um die Kosten eines Gerichtsverfahrens zu decken. Sie soll sicherstellen, dass auch Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen ihr Recht vor Gericht durchsetzen können, ohne dabei in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.

Um Prozesskostenhilfe zu erhalten, muss man bei Gericht einen Antrag stellen und darin seine finanzielle Situation offenlegen. Dabei wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe vorliegen. Diese sind unter anderem, dass die beabsichtigte Klage Aussicht auf Erfolg hat und dass man selbst nicht in der Lage ist, die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Wenn der Antrag bewilligt wird, übernimmt der Staat die Kosten des eigenen Anwalts sowie die Gerichtskosten. Im Falle eines Obsiegens im Prozess muss man die Kosten jedoch in der Regel selbst tragen, es sei denn, die Gegenseite wurde zur Kostenübernahme verurteilt.

Ferner besteht die Möglichkeit, dass nur einen Teil der Anwalts- sowie Prozesskosten im Rahmen der Prozesskostenhilfe übernommen wird. Dies ist der Fall, wenn man finanziell in der Lage ist einen Teil der Kosten selbst zu tragen.

Prozesskostenhilfe wird in verschiedenen Gerichtsverfahren bewilligt, zum Beispiel in Zivilsachen, Strafsachen oder Verwaltungssachen.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Deutschland. Es ist am 1. Juli 2004 in Kraft getreten und hat das zuvor geltende Bundesgebührengesetz abgelöst.

Das RVG basiert auf dem Grundsatz der Gebührenklarheit und der Gebührentransparenz. Es legt die Höhe der Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit in verschiedenen Bereichen des Rechts fest, wie zum Beispiel im Zivilrecht, Strafrecht oder Arbeitsrecht. Die Höhe der Vergütung richtet sich dabei grundsätzlich nach dem Streitwert des Verfahrens, dem Zeitaufwand des Anwalts und der Art und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit.

Das RVG regelt auch die Abrechnung von anwaltlichen Leistungen, zum Beispiel die Berechnung von Einzelgebühren, Terminsgebühren oder Geschäftsgebühren. Zudem sieht es verschiedene Regelungen für die außergerichtliche Tätigkeit von Anwälten vor, wie zum Beispiel die Vergütung von Beratungsleistungen oder die Abrechnung von außergerichtlichen Vergleichen.

Das RVG enthält auch Vorschriften zur Kostentragung im Falle eines Prozessverlustes. So muss im Falle einer Niederlage vor Gericht der Anwalt in der Regel die Kosten des Gerichts und der Gegenseite tragen.

Das RVG ist ein wichtiges Instrument, um die Rechte von Mandanten und Anwälten zu schützen und eine transparente und gerechte Vergütung

Eine Honorarvereinbarung bei Rechtsanwälten ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Anwalt und Mandant über die Höhe der Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit. Anders als bei der gesetzlichen Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) können bei einer Honorarvereinbarung individuelle Vereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant getroffen werden.

Eine solche Vereinbarung kann zum Beispiel eine feste Pauschalvergütung, eine Erfolgshonorarvereinbarung oder auch eine Stundenhonorarvereinbarung beinhalten. Die Vereinbarung kann auch eine Kombination aus verschiedenen Vergütungsarten enthalten. Die Höhe des Honorars hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Schwierigkeit und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit, der Komplexität des Falls und der Bedeutung des Rechtsstreits für den Mandanten.

Eine Honorarvereinbarung bietet sowohl dem Mandanten als auch dem Anwalt Vorteile. Der Mandant erhält eine größere Transparenz und Planungssicherheit über die zu erwartenden Kosten, da er bereits vor der Mandatierung die Höhe des Honorars kennt. Der Anwalt kann durch eine individuelle Honorarvereinbarung eine angemessene Vergütung für seine Tätigkeit erhalten und ist nicht auf die gesetzlichen Mindestsätze des RVG beschränkt.

Es ist jedoch zu beachten, dass eine Honorarvereinbarung nicht immer möglich ist und dass bestimmte Formvorschriften einzuhalten sind. So muss die Vereinbarung schriftlich abgeschlossen werden und darf nicht gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) sowie die BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) verstoßen.

Kontakt

Wir sind für Sie sowohl telefonisch, per Email als auch innerhalb der Bürozeiten persönlich in unseren Kanzleiräumen erreichbar.

Kontaktdaten

Frankfurter Straße 2165795 Hattersheim am Main
Wir sind montags bis freitags von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr telefonisch zu erreichen. Für einen persönlichen Besprechungstermin stehen wir Ihnen nach vorheriger Terminvereinbarung gern zur Verfügung.