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gebühren

Vergütung und Honorar

Immer noch schwirrt in den Köpfen vieler Rechtssuchender die Vorstellung umher, ein Gang zum fachkundigen Rechtsanwalt ist stets mit horrenden undurchsichtigen Kostenrechnungen verbunden. Dies ist jedoch grundlegend falsch. Die Anwaltsgebühren richten sich nämlich grundsätzlich nach einem gesetzlicht festgelegten oder vertraglich vereinbarten Honorar. Letzteres muss z.B. im Vorhinein während des Mandantengesprächs klar kommuniziert werden.

Die Anwaltskosten richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hierin ist konkret festgelegt bei welchem Streitwert der Anwalt wie viel verdient und wie teuer Beratung und Mandatsbetreuung sein dürfen.

Wenn sie rechtschutzversichert sind, wird diese in vielen Fällen die Anwaltsgebühren übernehmen. Ausnahmen bilden die Rechtsgebiete des Erbrechts und Familienrechts, die oftmals nicht von den Rechtsschutzversicherungen mit abgedeckt werden.

Des Weiteren kann bei einem niedrigen Einkommen und einer Erfolgsaussicht des Rechtsstreits vor Gericht, Prozesskosten- und Beratungshilfe die Anwaltskosten der eigenen Partei erheblich reduzieren oder sogar vollständig für den Mandanten entfallen lassen. Schließlich gibt es Prozessfinanzierer, die nach einer eigenen Vorprüfung die Übernahme von Prozesskosten gegen eine Beteiligung am Prozesserfolg zusichern.

Es ist also in jedem Fall sehr ratsam bei Rechtsproblemen sofort einen Anwalt zu konsultieren als das Problem unnötig selbst zu verkomplizieren, wodurch schlussendlich mehr Arbeit für den Anwalt anfällt und sich dies wiederrum in den Kosten niederschlägt. Dies gilt auch für präventive Beratung bei Testamentserstellung oder Grundstückserwerb.

Schließlich darf nicht vergessen werden, dass eine Haftung des Rechtsanwalts für jede nach dem RVG bezahlte Auskunft gegenüber dem Mandanten besteht, wovon ebenso die Anwaltsgebühren umfasst sind. Somit ist “der gute Rat” zwangsläufig nur so teuer wie er sein muss und nicht wie der Anwalt gerne abrechnen möchte.

 

FAQ

Eine Rechtsschutzversicherung hat den Zweck, ihre Versicherten im Falle eines Rechtsstreits rechtlich zu unterstützen und ihnen finanzielle Sicherheit zu geben. Die Versicherung kann dabei die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, die Anwaltskosten sowie die Gerichtskosten und mögliche Zeugenauslagen übernehmen.

Ein Vorteil der Rechtsschutzversicherung liegt darin, dass sie Versicherten ermöglicht, ihr Recht auch dann durchzusetzen, wenn die Kosten eines Gerichtsverfahrens oder Rechtsanwalts zu hoch wären. Durch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung kann man sich gegen mögliche Rechtsrisiken absichern und finanzielle Belastungen im Falle eines Rechtsstreits mindern oder gänzlich vermeiden.

Eine Rechtsschutzversicherung kann in verschiedenen Bereichen des Lebens sinnvoll sein, wie zum Beispiel im Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht oder auch im Strafrecht. Je nach Versicherungsvertrag kann die Deckungssumme und der Umfang der Leistungen variieren. Es ist daher ratsam, vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung die verschiedenen Angebote zu vergleichen und sich über die Bedingungen und Leistungen im Detail zu informieren.

Die Prozesskostenhilfe ist eine finanzielle Unterstützung des Staates, die Menschen in Deutschland erhalten können, um die Kosten eines Gerichtsverfahrens zu decken. Sie soll sicherstellen, dass auch Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen ihr Recht vor Gericht durchsetzen können, ohne dabei in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.

Um Prozesskostenhilfe zu erhalten, muss man bei Gericht einen Antrag stellen und darin seine finanzielle Situation offenlegen. Dabei wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe vorliegen. Diese sind unter anderem, dass die beabsichtigte Klage Aussicht auf Erfolg hat und dass man selbst nicht in der Lage ist, die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Wenn der Antrag bewilligt wird, übernimmt der Staat die Kosten des eigenen Anwalts sowie die Gerichtskosten. Im Falle eines Obsiegens im Prozess muss man die Kosten jedoch in der Regel selbst tragen, es sei denn, die Gegenseite wurde zur Kostenübernahme verurteilt.

Ferner besteht die Möglichkeit, dass nur einen Teil der Anwalts- sowie Prozesskosten im Rahmen der Prozesskostenhilfe übernommen wird. Dies ist der Fall, wenn man finanziell in der Lage ist einen Teil der Kosten selbst zu tragen.

Prozesskostenhilfe wird in verschiedenen Gerichtsverfahren bewilligt, zum Beispiel in Zivilsachen, Strafsachen oder Verwaltungssachen.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Deutschland. Es ist am 1. Juli 2004 in Kraft getreten und hat das zuvor geltende Bundesgebührengesetz abgelöst.

Das RVG basiert auf dem Grundsatz der Gebührenklarheit und der Gebührentransparenz. Es legt die Höhe der Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit in verschiedenen Bereichen des Rechts fest, wie zum Beispiel im Zivilrecht, Strafrecht oder Arbeitsrecht. Die Höhe der Vergütung richtet sich dabei grundsätzlich nach dem Streitwert des Verfahrens, dem Zeitaufwand des Anwalts und der Art und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit.

Das RVG regelt auch die Abrechnung von anwaltlichen Leistungen, zum Beispiel die Berechnung von Einzelgebühren, Terminsgebühren oder Geschäftsgebühren. Zudem sieht es verschiedene Regelungen für die außergerichtliche Tätigkeit von Anwälten vor, wie zum Beispiel die Vergütung von Beratungsleistungen oder die Abrechnung von außergerichtlichen Vergleichen.

Das RVG enthält auch Vorschriften zur Kostentragung im Falle eines Prozessverlustes. So muss im Falle einer Niederlage vor Gericht der Anwalt in der Regel die Kosten des Gerichts und der Gegenseite tragen.

Das RVG ist ein wichtiges Instrument, um die Rechte von Mandanten und Anwälten zu schützen und eine transparente und gerechte Vergütung

Eine Honorarvereinbarung bei Rechtsanwälten ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Anwalt und Mandant über die Höhe der Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit. Anders als bei der gesetzlichen Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) können bei einer Honorarvereinbarung individuelle Vereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant getroffen werden.

Eine solche Vereinbarung kann zum Beispiel eine feste Pauschalvergütung, eine Erfolgshonorarvereinbarung oder auch eine Stundenhonorarvereinbarung beinhalten. Die Vereinbarung kann auch eine Kombination aus verschiedenen Vergütungsarten enthalten. Die Höhe des Honorars hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Schwierigkeit und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit, der Komplexität des Falls und der Bedeutung des Rechtsstreits für den Mandanten.

Eine Honorarvereinbarung bietet sowohl dem Mandanten als auch dem Anwalt Vorteile. Der Mandant erhält eine größere Transparenz und Planungssicherheit über die zu erwartenden Kosten, da er bereits vor der Mandatierung die Höhe des Honorars kennt. Der Anwalt kann durch eine individuelle Honorarvereinbarung eine angemessene Vergütung für seine Tätigkeit erhalten und ist nicht auf die gesetzlichen Mindestsätze des RVG beschränkt.

Es ist jedoch zu beachten, dass eine Honorarvereinbarung nicht immer möglich ist und dass bestimmte Formvorschriften einzuhalten sind. So muss die Vereinbarung schriftlich abgeschlossen werden und darf nicht gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) sowie die BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) verstoßen.