Das Erbrecht befasst sich mit der rechtlichen Regelung des Übergangs des Vermögens einer Person nach deren Tod auf Erben oder Begünstigte. Als spezialisierte Kanzlei auf das Erbrecht beraten wir Mandanten in allen Fragen rund um das Thema Erbschaft und Nachlass.
Wir beraten hierbei umfassend in erbrechtlichen Fragen, wie z.B. der Gestaltung von Testamenten, der Aufstellung von Erbverträgen oder der Regelung von Vermächtnissen. Auch die Geltendmachung von Ansprüchen im Rahmen eines Erbfalles, wie z.B. Pflichtteilsansprüchen oder Ansprüchen auf Vermächtnisse, gehört zu unseren Tätigkeiten.
Im Falle eines Erbfalles vertreten wir Sie vor Gericht und unterstütze bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Unabhängig davon, ob Fragen rund um die Auslegung von Testamenten oder der Verteilung des Nachlasses unter den Erben im Raum stehen.
Eine besondere Rolle kommt dem Erbrecht zudem in internationalen Fällen zu, da hier oft das Recht unterschiedlicher Staaten zu berücksichtigen ist. Auch in diesen Fällen stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und sorgen dafür, dass auch grenzüberschreitende Sachverhalte rechtskonform abgewickelt werden können.
Insgesamt ist das Erbrecht ein sehr komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet, das für betroffene Personen oft emotional und belastend sein kann. Uns ist es deshalb besonders wichtig, einfühlsam und verständnisvoll zu agieren, um Ihnen in dieser schwierigen Situation bestmöglich mit individuellen Lösungen zur Seite zu stehen, die Ihren Bedürfnissen und Interessen entsprechen.