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Versicherungsrecht

Im Rahmen unserer Spezialisierung auf das Versicherungsrecht beraten und vertreten wir Mandanten in allen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit Versicherungsprodukten stehen. Hierbei geht es in erster Linie darum, die Interessen des Mandanten gegenüber dem Versicherer erfolgreich durchzusetzen.

Typische Aufgaben unserer Mandatierung im Versicherungsrecht sind zum Beispiel die Prüfung von Versicherungsbedingungen und -verträgen, die Übernahme von Verhandlungen mit dem Versicherer, die Durchsetzung von Versicherungsansprüchen, die Verteidigung gegen unberechtigte Forderungen des Versicherers und die Vertretung des Mandanten in gerichtlichen Verfahren.

Für die Beratung und Vertretung unserer Mandanten im Versicherungsrecht ist es wichtig, ein tiefes Verständnis für die unterschiedlichen Arten von Versicherungen und die gesetzlichen Regelungen im Versicherungsrecht zu haben. Hierzu zählen unter anderem das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das Gesetz über den Versicherungsvermittler (VersVermG) und das Gesetz über den Versicherungsaufsicht (VAG).

Ein weiteres wichtiges Gebiet im Versicherungsrecht ist die Prüfung von Haftungs- und Schadensersatzansprüchen. Hierbei geht es um die Frage, ob der Versicherer für den entstandenen Schaden haftet und in welchem Umfang er den Geschädigten entschädigen muss.

Im Versicherungsrecht ist es überaus wichtig, über ein breites Fachwissen und Erfahrung im Umgang mit Versicherern zu verfügen. Wir lösen Ihre Problemkomplexe mit Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen und ein hohes Maß an Empathie für Ihre Bedürfnisse.