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Rechtsanwalt, Notar a.D., Fachanwalt für Familienrecht

Thomas W. Kunz

Familienrecht
Erbrecht

H err Thomas W. Kunz ist ausgewiesener Fachspezialist auf dem Gebiet des Familienrechts. Mit seiner jahrzehntelangen Erfahrung als Fachanwalt für Familienrecht ist er Ihr kompetenter Ansprechpartner für komplexe Fragestellung aus sämtlichen Bereichen des Familienrechts, wie z.B. der Gestaltung von Eheverträgen, der Scheidung, dem Unterhalts- sowie Sorgerecht, dem Zugewinn- und Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten sowie dem Betreuungsrecht.

Neben dem Familienrecht bildet das Erbrecht ein weiteres Fachgebiet von Herrn Thomas W. Kunz. Während seiner langjährigen Tätigkeit als Notar (seit 2020 a.D.) mit der Schwerpunktsetzung auf erbrechtliche Themenbereiche ist er ebenso Ihr vertraulicher Ansprechpartner für sämtliche erbrechtlichen Fragestellungen, insbesondere rund um die rechtssichere Ausgestaltung von Testamenten, sog. Generationverträgen sowie der professionellen Betreuung außergerichtlicher sowie gerichtlicher Nachlasstreitigkeiten im Rahmen der Erbauseinandersetzung.

Ausbildung

  • 1. juristisches Staatsexamen  1979               
  • Referendariat am Landgericht Frankfurt am Main mit Station am OLG Frankfurt am Main 2. Zivilsenat 1979-1981
  • 2. juristisches Staatsexamen 1981                
  • Tätigkeit als Jurist bei einem Deutschen Spitzenverband 1981  
  • Zulassung als Rechtsanwalt und Kanzleieröffnung in Hattersheim am Main 1982
  • Notar in Hattersheim am Main von 1991-2020 ; seit September 2020 Notar a.D.
  • Fachanwalt für Familienrecht seit 1997
  • Bürogemeinschaft mit Kunz&Kunz Rechtsanwälte in Hattersheim am Main seit 2023

Ehrenamtliche Tätigkeiten

  • 1. Vorsitzender des VFN-Blau-Rot Hattersheim e.V.
  • Vorstandsmitglied ökumenische Diakoniestation Hattersheim am Main und Kriftel (ehm.)
  • Kirchenvorsteher ev. Kirchengemeinde Hattersheim am Main (ehm.)
  • Synodaler Dekanat Kronberg (ehm.)

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main